Datenschutz im SV Flötzinger Löchl e.V.

Ende Mai 2018 tritt die neue EU Datenschutz Grundverordnung in Kraft und in unserer Satzung heißt es unter §18: "Der Vorstand hat die Datenschutzerklährung bezüglich Speicherung und Wiedergabe der Mitgliederdaten aktuell zu halten"
Benötigt der SV Flötzinger Löchl e.V. einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter wird benötigt, wenn mehr als 9 Personen mit den persönlichen Daten der Vereinsmitglieder arbeiten. Ein Datenschutzbeauftragter muss die nötige Schulung haben und auch in regelmäßigen Abständen an Schulungen teilnehmen. Ein Verein kann auch einen externen Datenschutbeauftragten engagieren. Das geht aber mit jährlichen Kosten um die 3000€ einher. Im SV Flötzinger Löchl e.V. arbeitet nur der Vorstand mit personenbezogenen Daten. Das sind der erste und zweite Vorstand, der Schriftführer, der Sportleiter und der Kämmerer. Damit benötigt der SV Flötzinger Löchl e.V. keinen Datenschutzbeauftragten. Dabei stehen nur dem Kämmerer die Bankverbindungen zur Verfügung. Der restliche Vorstand hat nur die Namen, Adressen, Geburtsdatum, BDS Nummer, Email und die Telefonnummern.
Welche Daten der Mitglieder werden gespeichert?
Es werden nur die Daten, die im Mitgliedsantrag angegeben sind, gespeichert und die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft.
Welche Daten werden an Dritte weitergegeben?
Es werden nur Daten an den Bund Bayerischer Schützen e.V. (BBS) weiter gegeben, die im Meldeformular für Neumitglieder enthalten sind. Für Wettkampfanmeldungen zur deutschen Meisterschaft werden auch Sportergebnisse vom BBS an den Bund Deutscher Schützen e.V. weitergeleitet.
Wie werden die Daten gespeichert und gesichert?
Einmal werden natürlich die Mitgliedsanträge aufbewahrt und auch Kündigungsschreiben. Zusätzlich werden die Daten in einer Vereinsverwaltungssoftware gespeichert. Die Daten selbst liegen dabei in einer Datenbank. Der Rechner ist mit BitLocker verschlüsselt. Alle Sicherungen werden automatisch beim Beenden der Software erstellt und verschlüsselt in ein DropBox Verzeichnis übertragen.
Wie erhält ein Vereinsmitglied Informationen über die von ihm gespeicherten Daten?
Schreibt bitte eine E-Mail an vorstand@sv-floetzinger-loechl.de
Wann werden die persönlichen Daten gelöscht?
Nach §§ 140 ff. Abgabenordnung sind wir dazu verpflichtet die Daten 10 Jahre lang aufzubewahren. Das heißt, dass wir nach 10 Jahre nach der Kündigung eines Mitglieds die persönlichen Daten löschen können.
Beschäftigt der Verein Personen, die mit persönlichen Daten der Mitglieder arbeiten oder externe Dienstleister?
Nein. Darum brauchen wir auch keine Datenschutzerklärung für Beschäftigte oder Diensleister.
Besteht ein Vertrag zwischen Mitglied und Verein?
Ja. Der Mitgliedsantrag ist gleichzeitig auch der Mitgliedsvertrag. Ohne Vertrag dürften keine persönlichen Daten verarbeitet werden.
Müssen Datenschutzverletzungen gemeldet werden?
Ja. Als erstes bitte den Vorstand informieren über vorstand@sv-floetzinger-loechl.de. Der informiert dann den Landesdatenschutzbeauftragen. Dafür gibt es ein ein Online-Formular.